Zweitmeinungsangebot für augenärztliche Operationen gestartet
Ärztliche Zweitmeinung ist seit Jahresbeginn bei bestimmten Eingriffen eine Kassenleistung. Eine zweite unabhängige Meinung ist aber auch oft bei anderen Diagnosen wichtig. Das Auge ist ein sehr wichtiges Organ und Eingriffe rund um das Auge haben eine große Bedeutung für jeden betroffenen Patienten. Für planbare Operationen in der Ophthalmologie haben sich dieses Jahr Professoren der Augenheilkunde im „Augenrat“ zusammengeschlossen, um Patienten auch für Augenerkrankungen eine gesicherte und unabhängige zweite Meinung zu bieten.
Patienten können über die Homepage http://www.augenrat.de direkt und unkompliziert Kontakt zu den Experten vom Augenrat aufnehmen und von diesen die Erstdiagnose und die empfohlene Therapie oder Operation überprüfen lassen. Das Beratungsangebot steht jedermann offen.
Die für den Augenrat tätigen Professoren sind jeweils Spezialisten in Ihrem Fachgebiet und geben aufgrund der vom Patienten eingereichten Befunde und Arztbriefe eine unabhängige zweite Meinung ab. Die Experten im Augenrat sind zumeist schon selbst nicht mehr aktiv im Klinik- oder Praxisgeschehen involviert und erfüllen auch deshalb höchste Ansprüche an Objektivität und Unabhängigkeit. Die Expertise der Professoren im Augenrat steht nach langjähriger Tätigkeit an renommierten Universitäten außer Frage.
Der Augenrat ist gemeinnützig und hat keine wirtschaftlichen Interessen. Es entstehen den Patienten nur einmalig Kosten für eine Beratung mit einer Rechnung nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Ob die Kosten durch die Krankenkasse erstattet wird, müssen die Patienten selbst klären.
Der Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen e.V. (BDOC), der nach eigenen Angaben über 1.300 Augenoperateure in ganz Deutschland in Praxis und Klinik vertritt, unterstützt die Initiative.
Quelle:
BDOC
Weitere Informationen:
http://www.augenrat.de