Neue Regelung zur Brille als Kassenleistung

Bei mehr als 6 Dioptrien wird die Brille zur Kassenleistung, teilt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) mit. Der Bundestag habe damit einer Forderung des DBSV entsprochen und eine gravierende Lücke bei der Sehhilfenversorgung gesetzlich Krankenversicherter geschlossen. Bei Kurz- und Weitsichtigkeit werden zukünftig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien von der Kasse gezahlt, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien. Diese Regelung wurde mit dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen.

Hintergrund: Seit dem Jahr 2003 gilt in Deutschland eine Regelung, nach der Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nur dann Anspruch auf Sehhilfen haben, wenn die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 % beträgt. Für diejenigen, die ohne Sehhilfe nahezu blind sind, mit bestmöglicher Korrektur aber eine Sehschärfe von mehr als 30 % erreichen, heißt das mit anderen Worten: Die Kasse zahlt nicht. „Es kann nicht sein, dass Menschen mit schweren Sehfehlern ohne geeignete Sehhilfe bleiben. Die Korrektur der derzeitigen Regelung war überfällig“, sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Gegen den bisherigen Missstand hatte der DBSV in Gesprächen mit der Politik, in Eingaben und mit einer Stellungnahme (http://tinyurl.com/dbsv-hhvg) protestiert und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Änderungen angemahnt – mit Erfolg.

Quelle:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
http://www.dbsv.org

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