Die Digitalen Gesundheits­anwendungen (DiGA)

Schon heute nutzen viele Patienten Apps, die sie etwa dabei unterstützten, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Im Gegensatz zu Gesundheits-Apps, die man ohne Rezept bekommt, gelten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) jedoch als Medizinprodukte zur Behandlung von Erkrankungen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen sich Patienten solche DiGA von ihrem Arzt verschreiben lassen können. Dr. Friederike Kortüm, MSc (Tübingen) erläutert Voraussetzungen für die Verordnungsfähigkeit einer digitalen Gesundheitsanwendung und deren Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation beschlossen. Ziel war es, die Telemedizin und die digitale Administration zu stärken. Mehr Leistungserbringer wie Ärzte aber auch die Pflege sollen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. So sollen beispielsweise auch Telekonsile und die Durchführung von Videosprechstunden vereinfacht werden. Den Krankenkassen wurden zudem mehr Möglichkeiten zur Förderung digitaler Innovationen eingeräumt. Zuletzt sollen so auch Gesundheitsdaten für Forschungszecke verfügbarer gemacht werden. Auf der Patientenseite soll es möglich sein, „Apps auf Rezept“ zu erhalten.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL April 2022.

Ähnliche Beiträge