|

BVA sieht Nachbesserungsbedarf beim GVSG-Entwurf

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) sieht in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf am Referentenentwurf des GVSG (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz). Ziel des GVSG soll die Stärkung der Gesundheitsversorgung sein. „Einige der vorgesehenen Maßnahmen werden jedoch die gegenteilige Wirkung erzielen“, so die Einschätzung von Daniel Pleger, erster Vorsitzender des BVA. „Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistung ist ein gutes und wichtiges Zeichen. Jedoch wird die fachärztliche Versorgung wieder völlig vergessen, da die zahlreichen Leistungen der fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen weiterhin nicht vollständig vergütet werden. Die fehlende Wertschätzung drückt man auch dadurch aus, dass erbrachte Leistung nicht vollständig vergütet wird.“ 

Die mangelhafte Vergütung befeuere zudem das Nachwuchsproblem. Um die augenheilkundliche Versorgung in Deutschland auch zukünftig weiterhin zu gewährleisten, müsse der Beruf wieder attraktiv werden. Das Durchschnittsalter der deutschen Augenärztinnen und Augenärzte liegt bei 52,5 Jahren. „Wir steuern also auf eine Zeit zu, in der die Babyboomer versorgungspflichtig werden, ärztliche Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gehen, doch der Arztberuf gleichzeitig durch überbordende Bürokratisierung und Unterfinanzierung an Attraktivität zusehends verliert“, so Pleger.

Die Augenheilkunde lebe von der Nähe zu den Patientinnen und Patienten. „Ein weit ambulantisiertes Fach wie die Augenheilkunde muss weiterhin für die Menschen vor Ort verfügbar sein. Maßnahmen zur Entbürokratisierung, wie die geforderte Bagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfung von Verordnungen begrüßen wir daher, möchten aber nicht außer Acht lassen, dass es zum weiteren Bürokratieabbau noch weiteres Potential gibt.“

Augenheilkundliche Notfälle erforderten in der Regel ein unmittelbares und zeitnahes Eingreifen durch einen Augenarzt. „Telemedizinische Unterstützung sehen wir aus diesem Grund stets als ergänzendes Angebot, aber niemals als alleinige Versorgung in der Augenheilkunde und erst recht nicht im augenärztlichen Notdienst“, stellt Pleger fest. „Es ist also zwingend notwendig, vorhandene, etablierte und leistungsfähige Notdienststrukturen zu erhalten und – wo erforderlich – um eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung für augenmedizinische Notfälle zu ergänzen.“

Quelle: BVA

Ähnliche Beiträge