Bessere Rahmenbedingungen für belegärztliche Versorgung gefordert

Die Augenheilkunde ist eines der Fächer mit einem traditionell starken Belegarztwesen, zahlreiche Augenkrankheiten müssen stationär behandelt werden. Trotz des Bedarfs an stationärer Versorgung ist der Versorgungsanteil der Belegabteilungen nach Mitteilung der OcuNet in den letzten Jahren kleiner geworden. Die wesentlichen Gründe für den schleichenden und weitgehend unbemerkten Rückgang seien unzureichende finanzielle Ausstattung und künstliche Beschneidung des in Belegabteilungen möglichen Leistungsspektrums. Um die Vorteile der belegärztlichen Versorgung nicht aufs Spiel zu setzen, fordert OcuNet, ein Zusammenschluss von 19 augenchirurgischen Zentren, bessere Rahmenbedingungen für die belegärztliche Versorgung.

Die Augenheilkunde ist neben der HNO, der Gynäkologie und der Urologie das Fach mit dem höchsten belegärztlichen Anteil der stationär versorgten Patienten. Wie auch in den anderen Fächern entwickeln sich die Patientenzahlen in den Belegabteilungen deutlich rückläufig, während sie in den Hauptabteilungen zunehmen: Die Fallzahlen in den ophthalmologischen Belegabteilungen sind im Zeitraum von 2005 bis 2012 um sechs Prozent zurückgegangen, während sie in den Hauptabteilungen um 14 Prozent angestiegen sind. Der Versorgungsanteil der Belegabteilungen an stationären ophthalmologischen Patienten ist zwar nach wie vor insbesondere in den Flächenstaaten der alten Bundesländer hoch, aber von 2005 bis 2012 von 15 Prozent auf 13 Prozent gesunken (Hahn, Neuhann et al. 2014).

Die Gestaltung der für ambulante und stationäre Versorgung relevanten Gebührensysteme ist nach Einschätzung von OcuNet für diese Entwicklung verantwortlich: Das Krankenhaus erhalte für einen ophthalmologischen belegärztlichen Fall in 2015 zwischen 10 und 46 Prozent weniger als für einen in der Hauptabteilung versorgten Patienten. Der Belegarzt bekomme für eine stationär durchgeführte Operation deutlich weniger als bei einer ambulanten Operation – und das, obwohl dieses Patientenklientel aufgrund des höheren Schwierigkeitsgrades und der räumlichen (und administrativen) Distanz zu den ambulanten Praxisräumen eine deutlich höhere zeitliche Inanspruchnahme des Arztes zur Folge habe. Für beide Akteure – Krankenhaus wie Belegarzt – sei die finanzielle Ausstattung der belegärztlichen Versorgung problematisch.

Zudem beschneide die für die Vergütung des Belegarztes maßgebliche, ambulante Gebührenordnung, der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), das mögliche Leistungsspektrum künstlich. Zahlreiche komplexere Prozeduren (OPS) sind im EBM nicht vorgesehen, der Belegarzt bekommt gar keine Vergütung. Diese Einengung des Leistungsspektrums ist von Versorgungsgesichtspunkten abgekoppelt und medizinisch nicht begründet: So sind z.B. Leistungen aus dem Operationsspektrum der Hinterabschnittschirurgie über EBM nicht stationär darstellbar, hingegen ermöglichen Selektivverträge, dass niedergelassene Ärzte Netzhaut- / Glaskörperoperationen ambulant durchführen, argumentiert OcuNet.

Im Gegensatz zu den die Entwicklung behindernden Gestaltungen der Vergütungssysteme stehe die positive Würdigung der belegärztlichen Versorgung durch Politik und Wissenschaft. Als entscheidender patientenbezogener Vorteil des Belegarztwesens werde die kontinuierliche Betreuung des individuellen Patienten durch einen Arzt bzw. eine ambulante medizinische Einrichtung im Übergang von ambulanter zu stationärer Versorgung gesehen, das Belegarztwesen sei unstrittig die einzige langjährig erprobte sektorenübergreifende Versorgungsform, die Qualität der Versorgung sei unangefochten, führt OcuNet in seiner Stellungnahme aus. Weitere Argumente für ein starkes Belegarztwesen seien: die freie Arztwahl und sein Beitrag zur Sicherung eines flächendeckenden stationären Versorgungsangebots. Insbesondere in dünn besiedelten Gegenden sei die belegärztliche Versorgung zudem gesundheitsökonomisch vorteilhaft.

„Wie andere ambulante Zentren auch sind OcuNet Zentren trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen aktiv über die ganze ophthalmologische Versorgungsbandbreite als Belegärzte tätig. Ihr Anliegen ist es, dem schleichenden und unbemerkten Rückgang dieser unter gesundheitsökonomischen und versorgungsrelevanten Gesichtspunkten wichtigen Versorgungsstruktur entgegen zu wirken. Dazu müssen die finanziellen und auf das Leistungsspektrum wirkenden Anreize geändert werden. Der erste Schritt ist, das Belegarztwesen wieder in den Fokus der berufspolitischen Diskussion zu bringen“, so die abschließende Forderung von OcuNet.

Hahn U, Neuhann T, Mehnert D, Ober M, Neuhann I, Schmickler S, Krummenauer F (2014) Fallzahlen und Erlöse in ophthalmologischen Haupt- und Belegabteilungen Entwicklungen seit 2005. DER OPHTHALMOLOGE Epub ahead of print

Quelle:
OcuNet GmbH & Co. KG
http://www.ocunet.de

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