Berufskraftfahrer: Sehüberprüfung in Augenoptikbetrieben möglich
Wer eine Lkw-, Taxi- oder Bus-Fahrerlaubnis beantragt oder verlängert, kann die dafür vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens ab sofort auch in Augenoptikbetrieben durchführen lassen. Eine entsprechende Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist am 18. August in Kraft getreten. Die Neuregelung betrifft die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E für Lastkraftwagen sowie D, D1, DE und D1E für Busse sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Wer eine solche Fahrerlaubnis beantragt oder verlängert, muss gegenüber der Behörde eine Untersuchung seines Sehvermögens nachweisen. Mit der neuen Regelung können nun auch Augenoptikbetriebe die dafür vorgesehenen Überprüfungen der zentralen Tagessehschärfe, des Farbensehens, des Kontrast- oder Dämmerungssehens, des Gesichtsfelds und des Stereosehens durchführen und die entsprechende Bescheinigung ausstellen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Quelle: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen

