Baden-Württemberg: Deutliche Abnahme der Hornhautspenden nach Gesetzesänderung

Die Lions Hornhautbank Baden-Württemberg an der Universitäts- Augenklinik Freiburg verzeichnete 2009 einen Rückgang der Spenderzahlen um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Ursache hierfür sieht die Hornhautbank in erster Linie in der Umsetzung der EU-Richtlinie durch die deutsche Gesetzgebung zum Umgang mit menschlichen Geweben.

Nach zahlreichen Änderungen des Transplantationsgesetzes und des Arzneimittelgesetzes gelten Hornhauttransplantate nun als Arzneimittel und sind entsprechenden Genehmigungsverfahren unterworfen. Darüber hinaus wird im Transplantationsgesetz – Gewebeverordnung die Zeitdauer, innerhalb derer bei einem Hornhautspender nach dem Tode Blut für infektionsserologische Untersuchungen entnommen werden darf, auf 24 Stunden begrenzt. Ziel dieser Begrenzung soll sein, mehr Sicherheit im Hinblick auf Erkrankungen durch Hepatitis- und HI-Viren zu bekommen, heißt es in einer Mitteilung der Hornhautbank. Allerdings gebe es bis heute nach weltweit mehr als einer Million Hornhauttransplantationen nur drei fragliche Übertragungen von viraler Hepatitis durch Hornhauttransplantate. Übertragungen von HI-Viren durch Hornhauttransplantate seien bislang nicht beobachtet worden, obwohl vor Jahren in den USA vereinzelt Hornhäute von HIV-positiven Spendern transplantiert wurden.

„Für die vollständige Abklärung einer Hornhautspende einschließlich des Gesprächs mit den Angehörigen des potentiellen Spenders werden häufig mehr als 24 Stunden benötigt“, so Dr. Philip Maier, Oberarzt der Universitäts-Augenklinik Freiburg und Leiter der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg. Dies habe bisher kein Problem dargestellt, da eine Hornhaut bis zu 72 Stunden nach dem Tode entnommen werden kann, ohne dass Stoffwechselschäden zu befürchten sind. „Liegt nun in einem solchen Fall keine Blutprobe vor, die dem potentiellen Spender bereits vor dem Tode abgenommen wurde, so scheidet der Verstorbene als Hornhautspender aus“, erklärt Dr. Maier. Aus diesem Grund seien im vergangenen Jahr zahlreiche Verstorbene im Einsatzgebiet der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg nicht mehr als Hornhautspender in Frage gekommen, was zu einem Rückgang der Spenderzahl um 25 Prozent führte. Trotz einer Erweiterung des Einzugsgebietes der Hornhautbank konnte dies nicht kompensiert werden.

Der Leiter der Lions Hornhaustbank Baden-Württemberg fordert daher: „Auf diesem Gebiet müssen im nächsten Jahr auf politischer Ebene dringend Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, da durch die gesetzlich vorgegebene zeitliche Begrenzung keine Vorteile zu erkennen sind. Es stehen jedoch deutlich weniger Hornhautspender zur Verfügung. Dies führt zu einer weiteren Verschlechterung der Situation beim ohnehin in Deutschland bestehenden Transplantatemangel.“

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