Norm für Kontrastgrenzwerte festgelegt

Jeder einzelne Bundesbürger, vor allem aber sehbehinderte Menschen und Senioren dürfen sich freuen, denn endlich gibt es eine Norm, die Kontraste im öffentlichen Raum regelt, teilt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) mit.

Man habe fünfzehn Jahre lang dafür gekämpft, dass die Norm DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“ nun in Kraft treten konnte, heißt es seitens des Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Die Norm regelt Kontrastgrenzwerte, Beleuchtung, Größe von Informationselementen und Schriftzeichen sowie das Verhältnis, in dem diese Werte stehen müssen, um eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen.

Informationen im Sinne dieser Norm sind z. B. Fahrpläne, Wegweiser, Absperrungen, Gefahrenstellen, aber auch Bedienelemente von Automaten, WC-Anlagen, Aufzügen usw. Wichtigster Anwender soll die Deutsche Bahn werden, die vom DBSV in die Entwicklung der Norm eingebunden worden sei. „In einem nächsten Schritt setzen wir uns jetzt dafür ein, dass dieses Regelwerk in die Bauordnungen der Länder übernommen wird“, erläutert DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Weitere Infos:
http://www.kontraste.dbsv.org

 

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