DER AUGENSPIEGEL
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Brillenabgabe in der Augenarztpraxis
Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle, nach dem die Abgabe von Brillen in der Augenarztpraxis zulässig ist, hat für viel Furore gesorgt. Durch das Urteil vom 21.12.2006 (Az.13 U 118/06) war ein vom Landgericht Hannover gegen den Augenarzt Dr. Claus Hervatin verhängtes Verbot, Brillen zu verkaufen, wieder aufgehoben worden. Das OLG Celle hatte seiner Berufung statt gegeben. DER AUGENSPIEGEL sprach mit ihm über seine Motive und befragte Dr. Uwe Kraffel als BVA-Vorsitzenden über die Haltung des Berufsverbandes zur Brillenabgabe. Seine kritische Gegenposition begründet Dr. Werner D. Bockelmann in dem abschließend geführten Gespräch.
In diesem Monat treten erste Teile des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) in Kraft. Über die Folgen der Reform für die Finanzierung der Augenarztpraxen gehen die Meinungen auseinander.
Niedergelassene Augenärzte blicken derzeit in eine ungewisse Zukunft: Was die Gesundheitsreform für ihre Honorarsituation bringen wird, lässt sich derzeit noch kaum abschätzen.
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ist in Kraft. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz soll im April kommen. Der AUGENSPIEGEL wollte wissen, wie Augenärzte auf die Reformen reagieren.
Ambulant tätige Augenärzte erhalten durch das neue Vertragsarztrecht mehr Möglichkeiten, ihren Berufsalltag zu gestalten. So können sie zum Beispiel an zwei Orten Sprechstunden anbieten. Das hat Vorteile, wie das Beispiel einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis im Münsterland zeigt.
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