DER AUGENSPIEGEL
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Niedergelassene Augenärzte blicken derzeit in eine ungewisse Zukunft: Was die Gesundheitsreform für ihre Honorarsituation bringen wird, lässt sich derzeit noch kaum abschätzen.
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ist in Kraft. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz soll im April kommen. Der AUGENSPIEGEL wollte wissen, wie Augenärzte auf die Reformen reagieren.
Ambulant tätige Augenärzte erhalten durch das neue Vertragsarztrecht mehr Möglichkeiten, ihren Berufsalltag zu gestalten. So können sie zum Beispiel an zwei Orten Sprechstunden anbieten. Das hat Vorteile, wie das Beispiel einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis im Münsterland zeigt.
Zum Völklinger Brillenurteil
Wieder einmal musste sich ein Gericht mit der Frage befassen, ob eine verordnete Brille „falsch“ sei. Das ist per se zwar kein weltbewegendes Ereignis, für den refraktionierenden Augenarzt aber dürfte gerade diese banale und alltägliche Fragestellung von Interesse sein, erlebt man ähnliches doch in jeder Praxis. Dr. Werner D. Bockelmann fasst den Hergang samt Gerichtsurteil zusammen und setzt sich mit den im Verfahren aufgetauchten Fragen auseinander.
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz bietet zusätzliche Möglichkeiten
Ärzte aller Fachrichtungen unter einem Dach wie hier im größten deutschen Medizinischen Versorgungszen-trum (MVZ) Polikum in Berlin? Nach dem Willen der Politik gehört diesem Modell die Zukunft. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, wie Augenärzte ihren Beruf zur eigenen und zur Zufriedenheit ihrer Patienten gestalten können. Der AUGENSPIEGEL hat drei ambulant tätige Augenärzte dazu befragt, welche neuen Perspektiven sie für sich durch das geänderte Vertragsarztrecht sehen.