DER AUGENSPIEGEL
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„Dreams and Reality“
Nach Karlsruhe lädt in diesem Jahr der 29. Kongress der Deutschsprachigen Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, interventionelle und refraktive Chirurgie (DGII). Vom 26. bis 28. Februar bietet die Jahrestagung wissenschaftliche Vorträge, Wet-Labs, Kursveranstaltungen sowie ein Programm für das Pflegepersonal. DER AUGENSPIEGEL sprach mit Prof. Albert J. Augustin, dem DGII-Tagungspräsidenten und Direktor der Augenklinik des Städtischen Klinikums Karlsruhe, über die diesjährige Fortbildung zum Hauptthema „Dreams and Reality in der modernen Ophthalmochirurgie“.
Aktuelles Urteil verpflichtet Krankenkasse zu Kostenübernahme
Die Optische Kohärenztomographie kam 1996 erstmals in der Augenheilkunde zum Einsatz und hat seither eine rasante Entwicklung verzeichnet. Sie ist ein wichtiges Verfahren zur frühen Diagnostik von Netzhauterkrankungen und laut Leitlinien der augenärztlichen Fachgesellschaften unverzichtbar bei der Verlaufskontrolle im Rahmen der IVOM-Therapie bei chronischen Netzhauterkrankungen. Dennoch ist die OCT nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgebildet und bislang für den Patienten eine IGeL-Leistung. Ein Urteil des Sozialgerichts Rostock hat nun erstmals eine Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet. Karl-Heinz Ackermann, Geschäftsführer der Augenärztegenossenschaft Mecklenburg-Vorpommern (Neubrandenburg) und Rentenberater, berichtet über das Urteil.
Konservativ tätige Augenärzte, die nur die intravitreale Medikamenteneingabe als operative Leistung durchführen, können ab April 2015 auch die augenärztliche Strukturpauschale abrechnen. Bisher ist das laut EBM ausgeschlossen.
Die intravitreale Medikamenteneingabe (IVM) wurde zum 1. Oktober 2014 in den EBM aufgenommen. Dabei wurde festgelegt, dass konservativ tätige Augenärzte, die IVM-Leistungen durchführen, nicht die augenärztliche Strukturpauschale nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 06225 (11,24 Euro, 111 Punkte) abrechnen dürfen.
„Schulterschluss suchen“
Die vorherrschende berufspolitische Diskussion der BVA-Delegierten galt in diesem Jahr der kürzlich erfolgten Einführung der IVOM-Ziffer in den EBM und den damit verbundenen Aspekten wie beispielsweise der Frage nach der zukünftigen Rolle der Kliniken in der augenheilkundlichen Versorgung. Auch die geplante Einführung von Terminservicestellen zur Verkürzung von Wartezeiten sorgte für regen Meinungsaustausch auf der Delegiertenversammlung des Berufsverbandes Anfang November in Berlin. Von Katica Djakovic.
Das Sozialgericht Marburg hat die Rechtmäßigkeit eines Zuschlags zur Grundpauschale für ausschließlich konservativ tätige Augenärzte bestätigt. Nach Mitteilung der KBV wies es die Klage eines Augenarztes ab, der als operativ tätiger Augenarzt die Strukturpauschale nach GOP 06225 abrechnen wollte. Auch das Sozialgericht Düsseldorf hatte kürzlich die Rechtmäßigkeit der augenärztlichen Strukturpauschale bestätigt.
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