DER AUGENSPIEGEL
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Der derzeit geplante „Masterplan Medizinstudium 2020“ der Bundesregierung geht zulasten der Augenheilkunde, mahnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). Das Ziel des Plans, den Fachbereich Allgemeinmedizin im Studium zu stärken dürfe nicht auf Kosten wichtiger Spezialgebiete gehen, so die DOG. Insbesondere die Augenheilkunde müsse stärker gefördert werden als bisher. Denn Erkrankungen, die das Augenlicht gefährden, nehmen in den nächsten Jahren weiter zu. Sehschwächen und Blindheit machen viele Menschen hilflos – was auch erhebliche Kosten für das Gesundheitssystem bedeutet.
Augenkrankheiten, die das Sehen stark beeinträchtigen, betreffen Millionen Menschen in Deutschland und verursachen rund drei Viertel aller Erblindungen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin hat einen Antrag zur Bewertung der optischen Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei feuchter AMD und Makulaödem bei DR angenommen und ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet. Den Bewertungsantrag hatte der GKV-Spitzenverband im März 2015 gestellt. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob die bisher im Rahmen der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung nicht verordnungsfähige Untersuchungs- und Behandlungsmethode künftig ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewendet werden kann.
Einen besonderen Versorgungsvertrag nach Paragraf 73c des fünften Sozialgesetzbuches zur Behandlung von speziellen Augenerkrankungen hat die AOK Bayern mit dem Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) zum 1. April geschlossen. Der Vertrag besteht aus zwei Modulen, umfasst neben der intravitrealen Therapie auch das korneale Crosslinking.
Nach einer mit dem Femtosekundenlaser durchgeführten Kataraktoperation verweigerte der private Kostenträger die Erstattung der Kosten im gesamten Umfang und machte eine Minderung geltend, da die medizinische Notwendigkeit zum Einsatz eines Femtosekundenlasers nicht gegeben und damit eine zusätzliche Abrechnung analog Ziffer 5855 nicht zulässig sei. Das Gericht folgte der Argumentation des Sachverständigen und bestätigte mit seiner Entscheidung die Notwendigkeit und Abrechenbarkeit des eingesetzten Femtosekundenlasers. RA Michael Zach (Mönchengladbach) stellt den Fall und dieses erste Urteil zur Abrechenbarkeit des Femtolasers dar.
Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen KBV zeigt die Einführung der augenärztlichen Strukturpauschale vor drei Jahren Wirkung: Die Anzahl der konservativ tätigen Augenärzte ist gestiegen. Zudem hat sich deren Vergütungssituation verbessert. Zu diesem Schluss komme der Evaluationsbericht, den das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) jetzt vorgelegt hat. Aufgabe war es, die Auswirkungen der Strukturpauschale und die damit verbundene Absenkung der augenärztlichen Grundpauschale zu analysieren. Im Ergebnis zeige sich, dass die Ziele dieser Maßnahme erreicht wurden, so die KBV.
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