DER AUGENSPIEGEL
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Ein aktuelles Urteil des Landgerichtes Würzburg vom 11. Februar 2010 bestätigt den Unterlassungsanspruch, keine Brillenverkaufsstelle in den Praxisräumen unterhalten zu dürfen, soweit nicht die Abgabe der Brille notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie ist.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich im Bewertungsausschuss geeinigt, die Regelleistungsvolumina (RLV) zu stärken. Die Neuregelung soll vor allem Ärzten zugute kommen, die nur wenige Leistungen außerhalb der RLV abrechnen. Davon könnten auch Augenärzte profitieren, die nicht zusätzlich operieren.
Augenärztliche Zertifikate für Ophthalmopathologie und für spezielle plastisch-rekonstruktive und ästhetische Chirurgie vergibt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) zukünftig gemeinsam mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA).
Gesetzlich Krankenversicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration leiden, haben nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Aachen einen Anspruch auf Versorgung mit dem für diese Erkrankung zugelassenen Arzneimittel Lucentis®. Sie dürfen gegen ihren Willen nicht auf die Verwendung eines anderen Mittels (Avastin®) verwiesen werden, das zwar um ein Vielfaches preiswerter, aber für den augenärztlichen Bereich nicht zugelassen ist.
Ein wissenschaftlicher Evidenzbericht im Auftrag des Verbandes der Ersatzkassen (VdEK) bestätige die Kritik der Patientenorganisation PRO RETINA Deutschland e.V. an der Versorgung von Patienten, denen Altersblindheit droht, heißt es in einer Mitteilung der Patientenorganisation. Gemeinsam mit vier weiteren Verbänden hatte die Pro Retina vergangenen November in einem offenen Brief eine Aufnahme der AMD-Therapie in den gesetzlichen Leistungskatalog gefordert.