DER AUGENSPIEGEL
| Aktuelle Ausgabe
| Kurznachrichten
| Berufspolitik
| Tagungsberichte
INFO-SERVICE
| Termine
| Univ.-Augenkliniken
| Ophthalmo-Index
| Links
KONTAKT
| Wir über uns
| Leserbrief
| Kontakt
| Abo-Service
| Mediadaten

Ein aktuelles Urteil des Landgerichtes Würzburg vom 11. Februar 2010 bestätigt den Unterlassungsanspruch, keine Brillenverkaufsstelle in den Praxisräumen unterhalten zu dürfen, soweit nicht die Abgabe der Brille notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie ist.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich im Bewertungsausschuss geeinigt, die Regelleistungsvolumina (RLV) zu stärken. Die Neuregelung soll vor allem Ärzten zugute kommen, die nur wenige Leistungen außerhalb der RLV abrechnen. Davon könnten auch Augenärzte profitieren, die nicht zusätzlich operieren.
Augenärztliche Zertifikate für Ophthalmopathologie und für spezielle plastisch-rekonstruktive und ästhetische Chirurgie vergibt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) zukünftig gemeinsam mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA).
Gesetzlich Krankenversicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration leiden, haben nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Aachen einen Anspruch auf Versorgung mit dem für diese Erkrankung zugelassenen Arzneimittel Lucentis®. Sie dürfen gegen ihren Willen nicht auf die Verwendung eines anderen Mittels (Avastin®) verwiesen werden, das zwar um ein Vielfaches preiswerter, aber für den augenärztlichen Bereich nicht zugelassen ist.
Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und die Retinologische Gesellschaft (RG) fordern bei der Therapie der Altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) unter Betonung der Arzneimittelsicherheit und der evidenzbasierten Medizin den freien Zugang zu wissenschaftlich geprüften Medikamenten. Darüber hinaus befürworten die Experten ein transparentes, bundeseinheitliches Vorgehen der Kassen, das im Interesse der Patienten eine rechtzeitige Therapieeinleitung ohne bürokratische Hürden gestattet.